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BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versandhandel - Teilzahlungsmodell - Teilzahlung - Monatliche Ratenzahlung - Bestimmung der Raten - Mindestratenbetrag - Zahl nach Wahl - Ratenabzahlung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbzG § 1 a
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1306
- MDR 1990, 25
- GRUR 1989, 669
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.1973 - VIII ZR 183/72
Formerfordernis beim Abzahlungskauf; Mietkauf
Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87
Die vorgeschriebene Angabe von Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis sowie Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen soll ihm Gelegenheit geben, sich die im einzelnen von ihm zu übernehmende wirtschaftliche Belastung sowie das Für und Wider eines Abzahlungskaufs gegenüber einem Barkauf vor Augen zu führen und seinem Kaufentschluß zugrundezulegen (BGHZ 62, 42, 46 f). - BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72
Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei …
Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87
Vielmehr muß der Normverstoß überhaupt geeignet sein, die Wettbewerbslage zu beeinflussen (BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 31/72, GRUR 1973, 655, 657 = WRP 1973, 467, 469 - Möbelauszeichnung), so wenn sich die Beklagte durch den in Frage stehenden Gesetzesverstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hätte. - BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75
Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen
Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87
Es handelt sich insoweit um wertneutrale Normen (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1977 - VIII ZR 320/75, GRUR 1977, 498, 500 - Aussteuer-Sortimente;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 31 Rdn. 10), deren Verletzung nur dann wettbewerbswidrig ist, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzwidrige Verhalten auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig erscheinen lassen. - BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
"Cocktail-Getränk"; Vorsprung durch Rechtsbruch beim Vertrieb einer Spirituose
Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87
Allein der Umstand, daß der Verletzer gegen eine außerwettbewerbliche Norm verstoßen hat, führt noch nicht automatisch zu einem relevanten Wettbewerbsvorsprung (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886, 888 = WRP 1985, 406, 407 - Cocktail-Getränk).
- BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90
R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch
Ein Gesetzesverstoß von nur geringer Bedeutung, der einen greifbaren Wettbewerbsvorteil nicht zur Folge hat, vermag den Vorwurf sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens nicht zu begründen (…vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886, 888 - Cocktail-Getränk; Urt. v. 17.5.1989 - I ZR 151/87, GRUR 1989, 669, 671 - Zahl nach Wahl). - OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92
Grundpreisangabe; Ausnahmebestimmung; Frischkäsezubereitung
Das gesetzwidrige Verhalten erscheint auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig, da sich die Antragsgegnerin durch den Verstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hat (vgl. BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III" - BGH GRUR 1989, 669, 671 - "Zahl nach Wahl" - m.w.N.). - OLG Köln, 19.08.1994 - 6 U 22/94
Zum Wettbewerbsverstoß durch Unterlassung der Angabe des Grundpreises bei …
Das gesetzwidrige Verhalten erscheint auch aus wettbewerblicher Sicht anstößig, da sich die Beklagte durch den Verstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (vgl. BGH GRUR 1993, 62, 63 - "Kilopreise III", BGH GRUR 1989, 669, 671 - "Zahl nach Wahl" m.w.N.).